ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
VOM KONFUZIUS-INSTITUT ERFURT
Stand: 25.03.2024
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Buchung von Kursen und die Erbringung von Dienstleistungen durch das Konfuzius-Institut Erfurt (eingetragen beim Registergericht Amtsgericht Erfurt VR 162739) mit Sitz in der Holbeinstraße 70, 99096 Erfurt (nachfolgend als „Konfuzius-Institut“ bezeichnet). Das Vertragsverhältnis zwischen dem Konfuzius-Institut und den Teilnehmenden an Kursen oder Veranstaltungen unterliegt ausschließlich den nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Von den Teilnehmenden an Kursen oder Veranstaltungen abweichende Bedingungen werden vom Konfuzius-Institut nicht anerkannt, es sei denn, das Institut hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Beratung
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl des geeigneten Kurses zu unterstützen. Interessenten haben die Möglichkeit, sich telefonisch unter der Nummer 0361/21890821 oder per E-Mail an info@konfuzius-institut-erfurt.de für eine Beratung oder die Vereinbarung eines Termins in unserem Institut in Erfurt zu melden.
3. Anmeldung und Buchungsbestätigung
(1) Wir bitten höflich darum, sich nach Bekanntgabe der Kursinformationen frühzeitig anzumelden. Generell ist für sämtliche Anmeldungen die Nutzung des Online-Anmeldesystems auf der offiziellen Website des Konfuzius-Instituts obligatorisch. Darüber hinaus räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, sich alternativ per E-Mail an info@konfuzius-institut-erfurt.de oder telefonisch unter der Nummer 0361/21890821 anzumelden.
(2) Die erfolgte Registrierung begründet eine rechtlich bindende Verpflichtung, wobei unmittelbar nach der Anmeldung eine automatische Bestätigungsnachricht des Konfuzius-Instituts über das elektronische Kursverwaltungssystem versandt wird.
(3) Durch die Teilnahme an der Registrierung akzeptiert der Teilnehmer bindend die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Teilnehmerzahl
In der Regel beläuft sich die Mindestteilnehmerzahl je nach Klassengröße auf zwei bis drei Personen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, behält sich das Konfuzius-Institut das Recht vor, den Kurs aus planerischen Gründen kurzfristig zu stornieren.
5. Kursgebühren und Ermäßigungen
(1) Nach erfolgter Anmeldung für den Kurs wird eine Rechnung ausgestellt. Die Begleichung der Kursgebühr erfolgt entweder unter Verwendung der zugewiesenen Rechnungsnummer per Überweisung oder durch Nutzung der auf unserer Website bereitgestellten Online-Zahlungsmöglichkeiten. Die meisten Sprachkurse unterliegen einem zweiwöchigen Probezeitraum, der vor Ablauf durch Begleichung der Rechnung oder Online-Zahlung abgeschlossen werden sollte. Es sei anzumerken, dass für Kurse im Bereich Kultur und Kunst, wie beispielsweise chinesische Malerei, Qigong, Kochen usw., generell keine Möglichkeit einer Probephase besteht.
(2) In der Regel können Schüler, Auszubildende, Studierende aus anderen Bundesländern, Rentner, schwerbehinderte Personen, Empfänger von Alg. II, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Freiwilligendienstleistende im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres und Inhaber eines Sozialausweises eine Ermäßigung für die Sprachkurse erhalten. Studierende an Hochschulen in Thüringen profitieren von einer vollständigen Gebührenbefreiung.
(3) In Abgrenzung zu Sprachkursen unterliegen die Gebühren für kulturelle oder künstlerische Kurse möglichen Variationen. Eine Reduktion der Teilnahmegebühr wird gleichermaßen Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Rentnern, schwerbehinderten Personen, Empfängern von Alg. II, Wehr- und Ersatzdienstleistenden, Freiwilligendienstleistenden im Rahmen des FSJ sowie Inhabern eines Sozialausweises gewährt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass spezifische Details in den entsprechenden Kursbeschreibungen auf unserer offiziellen Website zu finden sind.
(4) Wir ersuchen Sie, Ihrer Anmeldung entsprechende Nachweise (z. B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Behinderungsausweis, Sozialausweis usw.) beizufügen, andernfalls behält sich das Konfuzius Institut vor, die nicht-ermäßigte Kursgebühr in Rechnung zu stellen.
(5) Rabatte, Aktionen und Gutscheine können ausschließlich auf den regulären Preis angewendet werden und gelten nicht für ermäßigte Preise.
(6) Die endgültige Auslegung der Ermäßigungsbestimmungen obliegt dem Konfuzius-Institut.
6. Einstieg in laufenden Kurs
(1) Bei allen Sprachkursen steht Ihnen auch frei, sich zu einem späteren Zeitpunkt in ein Sprachangebot einzuschreiben. Sollten Sie Zweifel bezüglich des angemessenen Niveaus des Kurses haben, haben Sie die Möglichkeit, die ersten beiden Unterrichtseinheiten als Probelektionen zu absolvieren.
(2) Sofern Sie den Kurs nicht fortsetzen möchten, entstehen Ihnen keine Kosten für die Probelektionen. Entscheiden Sie sich hingegen für die Fortführung des Kurses, werden Ihnen die Kursgebühren entsprechend der anteiligen Anzahl der Stunden ab dem Zeitpunkt des Einstiegs, einschließlich der Probelektionen, in Rechnung gestellt.
7. Umbuchung im laufenden Programm
Wenn Sie die Veranstaltung wechseln möchten, ist eine vorherige schriftliche oder persönliche Vereinbarung mit dem Konfuzius-Institut notwendig. Die Umbuchung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm ist nur möglich, soweit im gewünschten Kurs ein Platz zur Verfügung steht. Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
8. Lehrmaterialien Unterrichtssprache
(1) In unseren regulären Chinesisch-Sprachkursen, Chinesisch 1 bis 6, wird das Lehrwerk „Standard Course HSK“ in englischer Sprache verwendet. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmenden der Kurse Chinesisch 1 bis 4 sowohl das Text- als auch das Arbeitsbuch verwenden. Die Lehrmaterialien, die dem Kurs entsprechen, werden separat berechnet. Die Kosten hierfür werden im Anmeldeprozess als optionale Zusatzleistungen angezeigt.
(2) Weitere Lehrbücher für spezifische Kurse werden den Teilnehmenden bekannt gegeben und müssen in der Regel eigenständig von den Kursteilnehmern beschafft werden.
(3) Der Unterricht erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
(4) Die Inhalte der Sprach- und Kulturkurse des Konfuzius-Instituts ergeben sich aus den Programmbeschreibungen. Möglicherweise anfallende Kosten für Kursmaterialien, wie beispielsweise Lektüre, Schreibmaterialien, Kalligrafie-Utensilien, Kochzutaten, Tai-Chi-Bekleidung usw., werden möglicherweise separat berechnet. Zusätzliche Gebühren werden im Anmeldeprozess als optionale Zusatzleistungen angezeigt. Sofern keine optionalen Zusatzleistungen angeboten werden, sind die Kosten in den Kursgebühren enthalten.
9. Veranstaltungszeiten- und orte
10. Zahlungsbedingungen
(1) Die festgesetzte Kurs- oder Veranstaltungsgebühr ist verbindlich. Es werden ausschließlich Anmeldungen von Kursteilnehmenden angenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei nicht volljährigen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern erfolgt die Anmeldung durch ihre gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter.
(2) Bitte begleichen Sie den Kursbuchungsbeitrag gemäß der ausgestellten Rechnung. Verwenden Sie dafür die bereitgestellten Kontoinformationen des Konfuzius-Instituts und geben Sie sowohl die Rechnungs- als auch die Kursnummer in den Überweisungsdetails an. Alternativ steht es Ihnen frei, die angebotenen Online-Zahlungsmethoden des elektronischen Buchungssystems des Konfuzius-Instituts zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels fristgerecht erfolgen muss. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich das Konfuzius-Institut das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und Schadensersatz in Form von Zinsen sowie etwaige Kosten eines Rechtsstreits, die dem Teilnehmer entstehen, in Rechnung zu stellen.
(3) Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, unabhängig davon, ob an der Veranstaltung teilgenommen wird oder eine schriftliche Abmeldung erfolgt.
(4) Das Konfuzius-Institut kann den Kursteilnehmer, falls dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ganz oder teilweise vom Kurs ausschließen. Erfolgt die Zahlung der vollständigen Kursgebühr nicht rechtzeitig, wodurch der Kursplatz nicht vergeben werden kann, behält sich das Konfuzius-Institut den Anspruch auf Zahlung der Kursgebühr vor.
11. Preisangaben zu Kursen und Veranstaltungen
(1) Vertragsbestandteil sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der offiziellen Website des Konfuzius-Instituts angegebenen und gültigen Kursgebühren gemäß den Anmeldeinformationen.
(2) Alle mit der Zahlung der Kursgebühr verbundenen Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
12. Rücktritt vom Vertrag
(1) Die Anmeldung für einen regulären Sprachkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Ein Rücktritt vom Kurs ist bis eine Woche nach Kursbeginn ohne Benennung von Gründen kostenfrei möglich. Nur in begründeten Einzelfällen und unter Berücksichtigung der Mindestteilnehmerzahl ist ein kostenfreier Rücktritt vom Kurs vor dem dritten Kurstermin möglich. Der Rücktritt muss jeweils in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so fallen die vollen Kursgebühren an. Eine Abmeldung beim Dozenten oder ein Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Rücktritt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Konfuzius-Institut Erfurt, Holbeinstraße 70, 99096 Erfurt.
(2) Bei Nichtantreten oder Abbruch des Kurses ohne schriftlicher Abmeldung besteht kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr. Eine Gutschrift für versäumte Kurstermine oder Stunden sowie die Teilnahme an einem Sprachkurs zu einem anderen Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
(3) Im Gegensatz zu Sprachkursen, bei denen eine Abmeldung auch nach Kursbeginn möglich ist, muss die Abmeldung von kulturellen oder künstlerischen Kursen sowie einigen anderen Veranstaltungen mindestens eine Woche vor Kursbeginn erfolgen.
(4) In der Semesterferienzeit oder während Blockseminaren können abweichende Abmeldebestimmungen für Intensivsprachkurse gelten. Diese spezifischen Regelungen sind in den einschlägigen Kursbeschreibungen enthalten. Bei der Anmeldung ist daher besondere Aufmerksamkeit geboten, um entsprechende Hinweise zu beachten.
13. Absage von Sprachkursen und Kulturangebote sowie notwendige Programmänderungen
(1) Das Konfuzius-Institut behält sich das Recht vor, Kurse unter besonderen Umständen abzusagen. Als solche Umstände gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, der Ausfall von Lehrkräften oder höhere Gewalt.
(2) Im Falle einer unzureichenden Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Arbeitstage vor dem geplanten Beginn des Sprachkurses. Bei Absagen aus wichtigen Gründen sowie bei notwendigen Programmänderungen, insbesondere bei einem Wechsel der Dozenten, wird das Konfuzius-Institut die Teilnehmer so früh wie möglich informieren.
(3) Sollte ein Sprachkurs ausnahmsweise abgesagt oder verschoben werden müssen, erstattet das Konfuzius-Institut die bereits entrichtete Teilnahmegebühr.
(4) Das Konfuzius-Institut behält sich das Recht vor, den Inhalt eines Kurses zu ändern, solange der Gesamtcharakter des Kurses nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wechsel von Lehrkräften, geringfügige Änderungen im Ablauf des Kurses, wie eine minimale Verschiebung des Kursbeginns oder angepasste Zeitpläne einzelner Unterrichtseinheiten, sowie zumutbare Änderungen des Veranstaltungsortes berechtigen den Kursteilnehmer nicht zu einer Reduzierung der Zahlung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
14. Datenschutz
(1) Sämtliche für die Kursanmeldung erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kursabwicklung erhoben und werden vertraulich behandelt. Das Konfuzius-Institut Erfurt erklärt ausdrücklich, dass es diese Daten nicht an Dritte weitergibt.
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter https://konfuzius-institut-erfurt.de/datenschutz/ nachlesen.
15. Urheberrechtsschutz
Entsprechende Bestimmungen gelten gleichermaßen für Kurs- und Lehrmaterial: Es ist untersagt, diese zu vervielfältigen oder weiterzugeben.
16. Haus- und Benutzerordnung
Die Veranstaltungsteilnahme hat in Einklang mit den jeweils geltenden Haus- und Benutzerordnungen zu erfolgen.
17. Haftung des Konfuzius-Instituts
(1) Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art werden nur in folgenden Fällen gewährt:
• Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens des Konfuzius-Instituts.
• Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Konfuzius-Instituts oder im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
• Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Konfuzius-Instituts oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
• Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bezüglich des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens in den Fällen, in denen gemäß Produkthaftungsgesetz bei Fehlern an der Ware für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
• Bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit seitens des Konfuzius-Instituts garantiert wurde.
(2) Jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Das Konfuzius-Institut übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen und Garderobe. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet jedoch eigenverantwortlich für Schäden, die durch sein/ihr Verhalten in den Veranstaltungsräumen verursacht werden.
18. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt das deutsche Recht zugrunde.
(2) Das Amtsgericht in Erfurt ist für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig.
19. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit den Kursteilnehmer/innen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Bei einer Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem erkennbaren Parteiwillen gemäß dem gesamten Vertragsinhalt zur Durchsetzung verhilft.